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Schutzkonzept der Kita Himmelszelt

Kindertagesstätte „Himmelszelt“

Vonfichtstr. 5,9 und 11

83278 Traunstein

Träger:

„Mütterzentrum e.V. Traunstein“

Vonfichtstr. 9

83278 Traunstein

Schutzkonzept

der Kita Himmelszelt

Inhaltsverzeichnis

1       Einleitung

2       Theoretische und rechtliche Grundlagen

3       Risikoanalyse

   3.1        Räumlichkeiten

        3.1.1         Haupthaus

        3.1.2         KWEA

        3.1.3         Kindergarten

   3.2        Team

   3.3        Kinder

   3.4        Abholberechtigte

   3.5        Externe Fachkräfte

4       Prävention

   4.1        Personalmanagement

   4.2        Sexualpädagogisches Konzept

   4.3        Partizipation und Beschwerdemanagement

        4.3.1         Partizipation Kinder

        4.3.2         Partizipation Eltern

        4.3.3         Partizipation Mitarbeitende

   4.4        Beschwerdemanagement

       4.4.1         Möglichkeiten für die Kinder

       4.4.2         Möglichkeiten für die Eltern

       4.4.3         Möglichkeiten für die Mitarbeitenden

5       Intervention – Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen

   5.1        Interne Gefährdungen

        5.1.1         Gewalt durch Mitarbeitende

        5.1.2         Gewalt unter Kindern

   5.2        Externe Gefährdungen

6       Anlaufstellen und Ansprechpartner/Innen

7       Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

8       Materialien und Vorlagen

Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige in der Kita Himmelszelt

 

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1  Einleitung

Wir schützen und begleiten die uns anvertrauten Kinder, indem wir das Kindeswohl der Kinder in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Unser Auftrag ist es, den Lern- und Lebensraum von Kindern sicher zu gestalten. Das Miteinander von pädagogischen Team, den Kindern, den Eltern und allen weiteren Mitarbeiter:innen soll von Achtsamkeit und Wertschätzung geprägt werden. Jeder wird mit seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand angenommen und geschätzt. Das Team lebt den Kindern einen wertschätzenden, respektvollen und liebevollen Umgang miteinander vor.
Jede Form von Gewalt wird in unserer Einrichtung abgelehnt. Es ist unsere Aufgabe, das seelische, körperliche und geistige Wohl der Kinder zu schützen. Mit einer Atmosphäre von Wertschätzung, Achtsamkeit und gegenseitigem Respekt voreinander wollen wir dieses Wohl gemeinsam schützen.

 

Der Leitgedanke der Kita Himmelszelt wird getragen von Achtsamkeit und Sensibilität. Durch dieses Schutzkonzept möchten wir einen offenen und transparenten Umgang für die Thematik Gewalt leben und somit eine erhöhte Sicherheit für die Kita Himmelszelt in vielen Bereichen erreichen.

2  Theoretische und rechtliche Grundlagen

     Rechtliche Grundlagen

Unsere Schutzkonzeption basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Nachfolgend werden die Wichtigsten – speziell für den Schutz der Kinder - mit entsprechenden Artikel oder Paragraphen aufgeführt.

Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)

Artikel 2 „Qualifizierung des Schutzauftrages,

Erweiterung der Datenbasis zum Kinderschutz“

Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

§ 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“

§ 8b „fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 2 „Diskriminierungsverbot“

Artikel 3 „Kindeswohl“

Artikel 6 „Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung“

Artikel 12 “Recht gehört zu werden“

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1631 Abs. 2 „Recht auf gewaltfreie Erziehung“

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 176 „Sexueller Missbrauch von Kindern“                                                                                                                   3

Warum ist überhaupt ein Schutzkonzept nötig?

Wir distanzieren uns als Kindertageseinrichtung von jeder Form der Gewalt. Leider zeigen Untersuchungen und Studien, dass es in Kindertagesstätten vermehrt zu grenzverletzendem Verhalten und zu Gewalt gegen Kinder kommt. Um solches Verhalten zu vermeiden ist ein Leitfaden für das pädagogische Team wichtig und auch ein wiederholendes Bewusstmachen innerhalb des Teams für diese Thematik. Es ist wichtig für jeden Einzelnen zu wissen, wo Gewalt beginnt und dass diese innerhalb der Einrichtung nicht toleriert wird.

Bei Missachtung folgen zwangsläufig konsequente Maßnahmen (Abmahnungen, Kündigungen, Strafanzeigen etc.).

Der Terminus Gewalt ist umgangssprachlich unterschiedlich definiert. Der Deutsche Kinderschutzbund definiert Gewalt gegen Kinder als Überbegriff, der die Begriffe „Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ vereine. Auch unterscheiden wir grundlegend mehrere Formen von Gewalt. In unserer Kindertagesstätte möchten wir mit unserem Schutzkonzept vor allem seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt verhindern.

Für unser pädagogisches Team ist Gewalt…

  • Die eigene Macht einzusetzen

  • Kindern den eigenen Willen aufzudrängen und den Willen des Kindes zu missachten

  • Drohungen gegenüber den Kindern

„Gewalt gegen Kinder kann verstanden werden als „eine – bewusste oder unbewusste – gewaltsame körperliche oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder gar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht“

(Bast 1990).                                                                                                                                                                  4

3  Risikoanalyse

     

 Die Risikoanalyse bildet die Basis unserer Schutzkonzept. Die Risikoanalyse wird für alle drei Häuser der                   Kita Himmelszelt durchgeführt, so dass kein Bereich unbeleuchtet bleibt.

   3.1  Räumlichkeiten

   3.1.1 Haupthaus

   Gefahrenorte im Haus

   Als Gefahrenorte werden alle Bereiche bezeichnet, welche nicht gut oder sehr gut einsehbar sind, oder Orte an           denen sich Kinder mit anderen Kindern oder Erwachsenen aufhalten können. Dies sind in unserem Haus folgende:
• 4 Gruppenräume                                                                                                                                                                           Große Fenster und verglaste Türen bieten Einblick auch von Dritten von außen
• Kinderbad                                                                                                                                                  

              Besonders: Wickelkommode und Kindertoiletten durch Terrassentür voll einsehbar von   außen
• 3 Personal-/Elterntoiletten
• Büro Leitung
• Personalraum
• Elternzimmer
• Putzkammer
• Hauswirtschaftsraum
• Heizraum
• Elektroraum
• Küche
• Turnraum
• Kreativraum
• Schlafräume (oben ein Raum mit Stockbetten/ unten Schlafraum mit halber Trennwand Boden und Gitterbetten
• Elterngarderobe
• Eingangsbereich
• Balkon mit Feuertreppen
• Aufzug

Bereiche des Gartens
• hinter dem Haus: Seite Mondengruppe
• seitlich/ vorne dem Haus: Seite zum Kindergarten/Parkplatz und St. Oswaldkindergarten/ Studienseminar/ Baustelle
• Garten Kreiswehrersatzamt für Naturtag Im Wald oder auf der Wiese – hinter Bäumen, Sträucher, Parkplatz           
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3.1.2  KWEA

Bei den Räumlichkeiten des Nebengebäudes handelt es sich um

  • Zwei Gruppenräume (Schneeflocken- und Regentropfen)

  • Zwei Essensräume

  • Zwei Badezimmer

  • Turn- und Bewegungsraum

  • Kreativraum

  • Schlafraum

  • Personalraum

  • Zusätzlich ist ein großzügiger Garten zugehörig

In den verschiedenen Räumlichkeiten gibt es unterschiedliche Gefahrenpotenziale, welche dem Team bewusst sind und entsprechend gehandelt wird

  • Kinder werden nicht allein in den Räumen oder auf dem Gang gelassen.

  • Teammitglieder dürfen sich nicht alleine mit einem Kind in einen Raum begeben, der vom eigentlichen Geschehen weit entfernt ist.

  • Besondere Beachtung gilt den intimeren Räumlichkeiten wie den Badezimmern und dem Schlafraum. Die Kinder werden gefragt, mit wem sie zum Wickeln gehen möchten.

  • Dem Team ist bewusst, dass es schwer einsehbare Bereiche gibt (z.B. im Garten hinter den Bäumen).

  • Für besondere Gefahrenbereiche gibt es Regeln

    • Podest im Turnraum

    • Erhebungen im Gruppenraum (z.B. Kuschelecke, Hocker)

    • Treppe zum Garten

    • Treppe zum Wickeltisch

    • Hochstühle

  • Kinder werden nur unter besonderen Umständen mit in den Personalraum genommen (z.B. zum Holen eines Kühlpacks), da dieser aufgrund des dort gelagerten Materials ein zu großes Gefahrenpotenzial birgt

3.1.3  Kindergarten

Räumlichkeiten

In unserer KiTa gibt es verschiedene Funktionsecken und Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder, welche einsehbar sind (z.B. durch Fenster in der Türe oder Plexiglasscheibe in der zweiten Ebene, zwei Spielbereiche im Flur). Die Gruppenräume sind durch große Fensterscheiben für Dritte einsehbar.

Für die verschiedenen Bereiche und Gefahrenzonen gibt es klare Regelungen. Diese wurden gemeinsam im Team erarbeitet und mit den Kindern besprochen, damit eine klare Sicherheit gegeben ist.                                                 6

Zweites OG:

  • Turnraum mit Zugang zur Dachterrasse (Turnraum, der auch als Ruheraum genutzt wird) Dieser ist aufgrund von großen Fenstern für Dritte einsehbar.

  • Teamküche für Elterngespräche und Rückzugsmöglichkeit für Pausen; von Außen einsehbar aufgrund eines großen Fensters

  • barrierefreie Toilette

  • Zugang zum Aufzug

  • barrierefreier Zugang zur Dachterrasse

  • Treppenhaus

 

Erstes OG:

-     Gruppenraum 1 mit verschiedenen Funktionsecken (z.B. Hochebene noch nicht vorhanden,                                       Kuschelecke, Puppenecke, Bauecke, Mal, - Bastel- und Spielbereich, Essbereich mit Küchenzeile,                             Büroecke, Bad mit drei Kindertoiletten und zwei Waschbecken und ein Wickelbereich) und Zugang zur                       Terrasse/Garten

-     Gruppenraum 2 mit verschiedenen Funktionsecken (z.B. Hochebene, Kuschelecke, Puppenecke, Bauecke,

       Mal, Bastel- und Spielbereich, Essbereich mit Küchenzeile, Büroecke, Bad mit drei Kindertoiletten und zwei               Waschbecken und ein Wickelbereich) und Zugang zur Terrasse/Garten​

  • Garderoben im Flur

  • Kreativraum

  • Büro

  • Teamtoilette, Elterntoilette

  • Materialraum mit integrierter Garderobe und Zugang zum Bad mit Dusche für Angestellte

  • Heizungsraum (abgeschlossen)

  • Zugang zum Treppenhaus und Aufzug

Erdgeschoss mit Zugang zur Spielgruppe:

  • Eingangsbereich (abgeschlossen durch ein Schließsystem)

  • Zugang zum Treppenhaus und Aufzug

  • Zugang zur Spielgruppe

 

Krippengruppe „Sternschnuppe“ mit verkürzten Buchungszeiten:

  • Gruppenraum mit Hochebene, Mal-, Bastel-, und Spieletisch, Bauecke, kleine Büroecke und Zugang zur Terrasse und Garten

  • Mitnutzung des Spielzimmers im EG mit Hochebene und Rutschbahn

  • Garderobe im Flur

  • Elternsprechzimmer

  • Abstellraum (abgeschlossen)

  • Esszimmer mit Durchreiche zur Hauptküche und Zugang zur Terrasse und Garten

  • Zugang zur Hauptküche (Mütterzentrum – Catering)

  • Kindertoilette und Waschbecken

  • Erwachsenentoilette

  • Haupteingang zur Straßenseite                                                                                                                              7

Gartenbereich:

  • Zwei Gemüsebeete

  • Klettergerüst

  • Sandkasten

  • Wipptier

  • Steinhalbkreis zum Sammeln der Kinder mit Hackschnitzel

  • Abstellkammer für Spiel- und Sandspielgeräte

  • Zugang zum Gartenbereich der Krippe (Tor mit Drehknauf)

  • Zugang zur Außentreppe

  • Zugang zur Spielgruppe

  • Eingangstor Gartenbereiche (Tor mit Drehknauf)

3.2  Team

Gefahrensituationen durch ein Machtgefälle zwischen Kindern und Mitarbeiter:innen können entstehen in:

      • Wickel- und Pflegesituationen, Toilettensituationen,

      • Situationen, bei der die Kinder allein mit einer päd. Fachkraft in den Gruppenräumen sind, z.B                                          Garten, Naturtag / Wald/ Spaziergänge/ öffentlicher Spielplatz, während Wasserspielen im Garten

      • Einzelsituationen (1:1) von pädagogischen Mitarbeitern und Kindern

      • Früh- und Spätdienst (7.00 – 8.00 Uhr und 16.00 – 17.30 Uhr)

      • Konkrete pädagogische Angebote (lesen, basteln/ malen, musizieren, turnen)

      • Schlaf- und Ruhesituationen

      • Essenssituationen

 

Gefahrensituationen werden durch unprofessionelles Verhalten der Mitarbeiter:innen begünstigt, diese

sind:

• Privater Kontakt zu Eltern und Familien der Kinder

• Familiäre Beziehungen zu Eltern und Familien der Kinder

 

Grenzüberschreitungen in der Kita

Grenzüberschreitungen können spontan und ungeplant sein. Sie können auch ein Spiegel sein, an welchem sich messen lässt, ob Übergriffe toleriert werden, oder gegen sie gearbeitet wird. Solche Missachtungen sind ausgenommen in Gefahrensituationen, in welchen mit Festhalten oder ähnlichem reagiert werden muss. Ebenso bei Eigengefährdung des Kindes, Gefährdung des Kindes durch andere und Gefährdung Dritter durch das Kind (Straßenverkehr, Unfälle (Stürze). Entsprechendes siehe in den Interventionsmaßnahmen.                                     8

3.3  Kinder

Risikofaktoren zwischen den Kindern:

In unserer neungruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zum individuellen Schuleintritt betreut. Somit bringt jedes einzelne Kind einen unterschiedlichen Entwicklungsstand und ein daraus entstehendes Erfahrungswissen mit sich. Aus diesem Grund sind Grenzüberschreitungen zwischen den Kindern möglich.

Um die Selbständigkeit der Kinder in unserer Einrichtung zu fördern, bekommen diese die Möglichkeit sich frei zu entfalten und zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Kinder selbst entscheiden dürfen, mit wem und in welcher Funktionsecke sie spielen möchten. Kinder in diesem Alter müssen erst einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz erlernen und zeigen dies durch verschiedenste Verhaltensweisen, wie z.B. Umarmungen oder küssen. Diese Art von Zuneigung wird von dem einen Kind als angemessen empfunden, von einem anderen Kind als unangenehm oder sogar übergriffig empfunden.

 

Risikofaktoren zwischen Mitarbeiter/innen und Kindern:

„Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und auch körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei:“[1]

 

  • Sauberkeitserziehung/Wickeln

  • Ausruhen

  • Mittagessen

  • Turnen (Kleingruppen)

  • Übernachtung der Vorschulkinder

  • Ausflüge

  • Einzelsituationen zwischen pädagogischen Mitarbeiter/innen und Kindern

  • Vertretungssituationen, Hospitationen, Aushilfen und neue Mitarbeiter/innen

 

„Zudem stellen Stress und mangelnde Personalressourcen einen Risikofaktor dar. In solchen Situationen ist es eine Herausforderung, Partizipation von Kindern umzusetzen und für sie als kompetenter Ansprechpartner zu fungieren.

In unserer Elterninitiative arbeiten sowohl weibliche als auch männliche Bezugspersonen. Mit dem Schutzkonzept bieten wir Orientierung und geben Sicherheit, um gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen"

 

 Wir wenden soweit möglich das Sechs-Augen-Prinzip (2 BetreuerInnen) an

                           und achten darauf, dass die einzelnen Aufgaben wie z.B. Turnen,

                           Schlafwache, …. immer wieder von anderen MitarbeiterInnen

                           übernommen werden und die Kinder somit verschiedene

                           Handlungsmöglichkeiten kennenlernen. Pädagogische Angebote werden

                           möglichst nicht im 1:1 Kontakt (Kind-BetreuerIn) gestaltet.“[2]

 

[1] Vlg. Schutzkonzept Krümelklub, Seite 4

[2] Vlg. Schutzkonzept Krümelklub, Seite 4

                                                                                                                                                                                                                                                       9

Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern:

Während der Bring- und Abholzeit in der KiTa können Unbefugte einen leichteren Zugang ins Haus bekommen.

Aus diesem Grund ist unsere Haupteingangstüre mit einer Klingel und einer Gegensprechanlage ausgestattet. In unserer KiTa sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden. „Es ist uns bewusst, dass die innerfamiliären Herangehensweisen an Fragestellungen aus den Bereichen der Sexualpädagogik und den Kindesschutz betreffend aufgrund der individuellen Sozialisierungsformen nicht einheitlich sind und von unterschiedlichen Faktoren geprägt sein können.“[3]

 

3.4  Abholberechtigte

Gefährdungen können neben dem Team und den Kindern untereinander auch durch Eltern, sowie Erziehungs- und Abholberechtigte auftreten. Diese Gefahren, aber auch Möglichkeiten für die Eltern bei Beschwerden und Bedenken, soll im Folgenden aufgeführt werden.

  • Kinder, welche die Einrichtung besuchen, werden nie mit fremden Erziehungs- und Abholberechtigten alleine gelassen

  • Kinder werden nur von Personen, welche abholberechtigt sind geholt. Diese müssen im Vertrag angegeben werden.

              Sollte eine andere Person, welche nicht als abholberechtigt angegeben wurde, das Kind abholen,                              muss dies von den Erziehungsberechtigten deutlich mit den Erzieher/innen kommuniziert werden                              und bestmöglich in schriftlicher Form vorliegen. Anzugeben ist der vollständige Name, der Bezug                                zur Familie (Freund/in, Tante, Onkel etc.) und nach Möglichkeit eine Fotografie. Die Erzieher/innen                            kontrollieren bei Unsicherheit den Ausweis der abholenden Person.

  • Zum Schutz der anderen Kinder betreten die Erziehungs- und abholberechtigten Personen nicht die  Gruppenräume oder den Garten. Die Kinder werden an der Tür zum Gruppenraum oder dem Gartentor abgeholt. Gleiches gilt für das Bringen des Kindes.

       Allgemein betreten Erziehungs- und Abholberechtigte keine weiteren Räume der Kita, wenn dies nicht                       entsprechend kommuniziert wurde

  • Die Einrichtung wird zügig verlassen

  • Die Eingangstüre ist ausschließlich während der Hol- und Bringzeiten geöffnet. Während des Kitaalltags muss geklingelt werden, um die Einrichtung betreten zu können

  • Die Übergabe der Kinder an die Erziehungs- und Abholberechtigten findet ausschließlich vom Gruppenpersonal statt

  • Treten Besonderheiten bei der Abholsituation auf, sollte mit den Erziehungs- und abholberechtigten Personen der Vorgang bei der Abholsituation klar geregelt sein, um Unsicherheit und Verwirrung beim Kind zu vermeiden

  • Besonderheiten, persönliche Themen, sowie Elterngespräche finden ausschließlich im Vier-Augen-Gespräch statt und nicht vor dem Kind oder anderen Personen

  • Es wird sowohl von den Erziehungs- und Abholberechtigten, als auch vom Team Transparenz erwartet. Besondere Ereignisse und Wissenswertes in Bezug auf das Kind sollte deutlich von beiden Seiten kommuniziert werden

 

[1] Vgl. Schutzkonzept Krümelklub, Seite 3/4   

                                                                                                                                                                                     10

  • Verschiedenen Kulturen  und Religionen werden respektiert, berücksichtigt und entsprechend darauf reagiert

  • Gibt es im Team ein neues Mitglied, so ist es die Aufgabe dieser Person sich bei den Erziehungs- und abholberechtigten Personen in schriftlicher Form (z.B. mit Hilfe eines Steckbriefes an der Gruppentür) und persönlich vorzustellen, um somit eine Vertrauensbasis zu schaffen

  • Erziehungs- und Abholberechtigten ist es untersagt, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in der Einrichtung zu machen

  • Es werden keine persönlichen Beziehungen zu den Erziehungs- und abholberechtigten Personen geführt

  • Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung innerhalb der Familie wird darauf Aufmerksam gemacht und entsprechend reagiert

  • Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, dem Elternbeirat beizutreten und somit ihren Teil zur Gestaltung der Kita, des Alltags und zu entsprechenden Themen wie dem Kinderschutz, beizutragen.

                         Bei Elternabenden und Treffen mit dem Elternbeirat sind Gesprächsregeln – beispielsweise die Sie-                           Form - zwischen dem Team und den erziehungsberechtigten Personen zu beachten

  • Bei Beschwerden und besonderen Anliegen kann sich an die Gruppenleitung oder an ein/e Erzieher/in des Vertrauens gewandt werden. Bei mangelndem Vertrauen oder Unsicherheit, kann die Leitung oder notfalls auch der Träger informiert werden

  • Über das Portal Elternnachricht erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen über wichtige Ereignisse und Anliegen der Einrichtung

  • Zum Ende des Kitajahres wird eine anonyme Evaluation durchgeführt. Fragen werden hierbei zu allen Bereichen des Kitaalltags gestellt. Beispielsweise zum Essen, den Räumlichkeiten, den Angeboten, den Festen, besondere Anliegen etc.

  • Jährlich findet ein Gespräch zwischen der Gruppenleitung und den Erziehungsberechtigten über den Entwicklungsstand des Kindes statt

                             Bei Bedarf kann immer zeitnah, oder ein zusätzliches Gespräch angesetzt werden

  • Zum Ende des Kitajahres wird ein Abschlussgespräch geführt. Dies betrifft Kinder die die Einrichtung verlassen (Übergang in den Kindergarten/Schule).

                           Im Falle einer Kündigung unter dem Kita Jahr (beispielsweise aufgrund eines Umzugs), wird                                       ebenfalls ein Abschlussgespräch geführt

 

3.5   Externe Fachkräfte

Zur Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit im Alltag haben wir folgende externe Fachkräfte, welche die KiTa regelmäßig betreten:

  •   MSH

  •   Musikalische Früherziehung

  •   Vorkurs D240 (Kooperationslehrkraft)

  •   Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung)

  •   Personal der Küche/Vorstellungsgespräche

  •   Mitarbeiter/innen für verschiedene Präventionskurse (z.B. Powerkids)

                                                                                                                                                                                    11

Die angegebenen externen Fachkräfte, wie z.B. MSH arbeiten mit den Kindern in Kleingruppen in der KiTa und stehen während ihrer Arbeit nicht permanent unter Aufsicht.

4    Prävention

4.1   Personalmanagement

Die Personalauswahl ist ein wichtiger Punkt im Kinderschutz. Der Träger ist in der Pflicht, Fach- und Ergänzungskräfte auszuwählen, denen er die Kinder anvertrauen kann. Bereits im Vorstellungsgespräch wird darauf hingewiesen, dass ein Schutzkonzept für die Kita Himmelszelt vorliegt und die Einrichtung sich mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzt. Das Schutzkonzept in Verknüpfung mit der Konzeption, gibt einen Einblick in die alltägliche Arbeit mit den Kindern und Eltern.

Das erweitere Führungszeugnis ist Einstellungsvoraussetzung und wird alle fünf Jahre erneuert. Dieser Nachweis wird nicht nur von Mitarbeiter: innen mit Festanstellung erbracht, sondern von allen Mitarbeiter: innen, die in ihrer täglichen Arbeit Kontakt mit den Kindern haben könnten. Dazu gehören auch:

  • Hauswirtschaftskräfte

  • Springerkräfte

  • Auszubildende

  • Hausmeister

  • Reinigungskräfte

  • Praktikanten

Mitarbeitende sind verpflichtet an Teamsitzungen und Fallbesprechungen teilzunehmen und einmal jährlich ein Mitarbeitergespräch mit der Leitung zu führen, um ihr eigenes Verhalten zu reflektieren.

Bei Neuanstellung muss jeder Mitarbeitende den Verhaltenskodex der Kita Himmelszelt unterzeichnen. (siehe Anhang)
Ebenso hilft eine Selbstverpflichtungserklärung, die mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, die Leitsätze der Einrichtung besser umsetzen zu können. (siehe Anhang)

 

4.2   Sexualpädagogisches Konzept

Kindesmisshandlung ist ein aus mehreren Elementen zusammengesetztes Syndrom negativer Einwirkungen (Handlungen und Unterlassungen). Dazu gehört neben der körperlichen und seelischen Misshandlung auch die sexuelle Kindesmisshandlung.  Unter sexualisierter Gewalt versteht man im Allgemeinen „jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene oder Jugendliche an, mit oder vor einem Mädchen  oder Jungen, das/der  aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“ (Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung , 2013)

                                                                                                                                                                                    12

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Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder ergeben sich für die Kita Himmelszelt folgende Konsequenzen:

Risikobereich                             Gefährdungsmoment                                     Prävention       

Räumliche Risikobereiche

Badezimmer in den  Randzeiten

Nie nur ein Mitarbeiter im Haus, solange Kinder anwesend sind, Gruppen- und Badezimmertüre bleiben während Umzieh- und Wickelsituationen geöffnet

Schlafraum

Schlafwache nur mit zeitlich wechselnden Personen bei zusätzlich angestelltem Babyphon; Räume nie abgesperrt und von allen installierten Türen her zugänglich, in der Übergangsphase des Einschlafens kann eine zweite Person unterstützen

Zeitliche Risikobereiche

„Randzeiten“: Frühdienst/Spätdienst:

Personalmangel bei Krankheit

Nie nur ein Mitarbeiter im Haus

 

In Zeiten hoher Krankheitsausfälle bei Personal: Gruppen werden zusammengefasst/ Notgruppenmodus um Aufsicht/ Sicherheit mit mind. 2 Personen zu gewährleisten

Personenbezogene Risikobereiche:

Kinder untereinander

Kuschelhöhlen, Zelte, , große Kartons o.ä. ,Sinnestunnel, Raumnische vor Badezimmer

 

 

Einzelgang zur Toilette während des Gruppenalltags,

Gruppenleitung dafür verantwortlich, dass pädagogische Mitarbeiter eine Sichtachse zu genannten Plätzen bilden, um gezielte Beobachtung zu ermöglichen

 

Erzieher bleibt in Sichtweite im Rahmen einer angemessenen Intimsphäre

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weitere Kinder gehen aus Neugierde mit

Gartenzeit im Sommer

Bereich Nordseite Hauptgebäude

Aufmerksame Aufsicht, da Gelände abgelegen und schattig, Hang und Gebüsch laden zum Verstecken ein

Gartenhäuschen

Gezielte Beobachtung,  

Sichtkontakt durchs Fenster herstellen

Gruppenpersonal – Kinder

Situativ: altersbedingtes Bedürfnis der Kinder nach Nähe und Körperkontakt; z.B. Schoß sitzen bei Vorlesen, Müdigkeit, Trost spenden….

Professionelle Bewusstheit über erforderliche Nähe und Distanz, das Bedürfnis muss immer vom Kind geäußert werden, nicht der Erzieher zieht das Kind auf den Schoß

Überprüfung durch Gruppenleitung, wenn nötig, Thematisierung, regelmäßige Reflexion im Team, wenn nötig, Einzelgespräch; entsprechende Einweisung neuer Mitarbeiter

Während der Eingewöhnung nur durch Elternteil, dann im Beisein der Eltern, erst dann durch pädagogisches Personal, wechselnd, im Badezimmer jederzeit zugänglich , einsehbar

Pflegevorgang sensibel, aber zeitlich angemessen erledigen, neue Mitarbeiter erst nach einer vertrauensaufbauenden Zeit einweisen und begleiten durch zweite Person

Wickelsituation

Ausziehen/schlafen legen

Badezimmer jederzeit zugänglich, Kind entscheidet soweit möglich, selbst, was es noch anbehalten will

Eltern - Kind

Übergabesituationen/ Erklärungen bei verstörenden Situationen, Verhaltens- oder körperliche Auffälligkeiten

Aufmerksames Zuhören, schriftliche Dokumentation,

Bilddokumentation bei Verletzungen, sofortige Information der Leitung

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4.3   Partizipation und Beschwerdemanagement

Unter dem Wort Partizipation wird die Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung an verschiedensten Prozessen im Alltag verstanden. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die Partizipation in unserer Einrichtung, der KiTa Himmelszelt, durchgeführt wird.

 

Wir sehen die uns anvertrauten Kinder als eigene Persönlichkeiten mit individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, verschiedenen Bedürfnissen, sowie unterschiedlichen Entwicklungsverläufen an. Es wird jedes Kind in seiner Entwicklung respektiert und angenommen.

Die Partizipation von Kindern in der Einrichtung stellt die Mitarbeiter/innen immer wieder vor große Herausforderungen. Die Kinder müssen aktiv und sehr genau beobachtet werden und in ihrem Handeln verstanden, ernst genommen und wertgeschätzt werden. Die Mitbestimmung im Kindergarten und der Kinderkrippe ermöglicht den Kindern eine aktive Beteiligung an der Gestaltung des pädagogischen Alltags. Sie lernen somit, dass ihre Interessen und Wünsche ernstgenommen werden und sie mit ihrer Meinung etwas bewirken können.

Doch Partizipation bedeutet nicht, dass die Kinder zu jederzeit den Alltag bestimmen können. Die Gesamtverantwortung im pädagogischen Gruppenalltag obliegt immer den pädagogischen Mitarbeiter/innen, denn sie sind für den Schutz der Kinder verantwortlich.

4.3.1  Partizipation Kinder

Im Kindergarten haben die Kinder folgende Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung und Umsetzung im pädagogischen Alltag einzubringen:

  • Die Kinder stimmen im gemeinsamen Gesprächskreis über die inhaltliche Gestaltung der verschiedenen Themen im Gruppenalltag ab

  • Die MitarbeiterInnen behalten sich vor, die abgestimmten Inhalte evtl. abzuändern, falls diese aus pädagogischen Gründen nicht vertretbar sind

  • In der Vorschulgruppe können sich die Kinder von sich aus nicht komplett gegen eine Teilnahme entscheiden (in diesem Falle wird das Gespräch mit den Eltern gesucht)

  • Bei verschiedensten Angeboten während der Freispielzeit (z.B. basteln) dürfen die Kinder entscheiden, ob sie teilnehmen möchten oder nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit für die MitarbeiterInnen entwicklungsangemessene Aktivitäten vom Kind einzufordern

  • Die Kinder entscheiden während der Freispielzeit mit wem, wo und wie lange sie in einer Funktionsecke spielen möchten

  • Die Kinder entscheiden wann und wie viel zu zur Brotzeit essen und wer neben ihnen sitzen darf. Die Kinder werden lediglich immer wieder auf die gesunde Ernährung aufmerksam gemacht.

  • Die MitarbeiterInnen behalten sich vor, den Zeitpunkt der Brotzeit zu bestimmen, falls nötig (z.B. an Tagen, an denen Musikschule stattfindet)

  • Beim Mittagessen entscheidet jedes Kind für sich, was und wie viel es essen möchte.

  • Die MitarbeiterInnen behalten sich vor über die Tischkultur zu bestimmen

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  • Verschiedene Dienste werden in den Gruppen angeboten (z.B. Kehrdienst, Tischdienst etc.), die Kinder entscheiden selbst, ob und welchen Dienst sie übernehmen möchten.

  • Die Kinder haben grundsätzlich das Recht zu entscheiden, ob sie nach dem Mittagessen zum Ausruhen gehen möchten oder nicht, und dürfen dabei selbst über ihre persönlichen Dinge (z.B. Kuscheltier oder Schnuller) bestimmen.

  • Die Kinder haben das Recht den Toilettengang selbständig auszuführen und holen sich Hilfe, wann immer sie Hilfe benötigen.

  • Die Mitarbeiter:innen behalten sich das Recht vor zu bestimmen, dass die Kinder vor dem Essen und nach dem Toilettengang die Hände waschen sollen.

  • Das Kind entscheidet selbst von wem es gewickelt werden möchte. Kommt es in der Gruppe zu einer personellen Unterbesetzung behalten sich die MitarbeiterInnen vor zu bestimmen, wer das Kind wickelt und zu welchem Zeitpunkt.

   In der Kinderkrippe haben die Kinder folgende Möglichkeiten zur Partizipation: 

  • Das Kind entscheidet selbst, von wem es gewickelt werden möchte. Kommt es in der Gruppe zu einer personellen Unterbesetzung behalten sich die Mitarbeiter:innen vor zu bestimmen, wer das Kind wickelt und zu welchem Zeitpunkt.

  • Auch bei bestehender Gefahr der Gesundheit des Kindes oder Verschmutzung der Kleidungsstücke bestimmt die MitarbeiterIn den Zeitpunkt des Wickelns.

  • Das Kind hat ein Recht darauf, in Ruhe und einzeln im Bad gewickelt zu werden. Dabei achtet die MiterabeiterIn auf einen ruhigen, vertrauensvollen und respektvollen Umgang

  • Das Kind hat das Recht den Toilettengang selbständig auszuführen und holt sich Hilfe, wann immer es Hilfe benötigt.

  • Die MitarbeiterInnen behalten sich das Recht vor zu bestimmen, dass die Kinder vor dem Essen und nach dem Toilettengang die Hände waschen sollen.

  • Die MitarbeiterInnen handeln ruhig, sprechen deutlich und erklären den Kindern jeden einzelnen Schritt, um dem Kind die aktive Teilnahme im nächsten Handeln zu ermöglichen und das Kind zur selbständigen Handlung zu motivieren

  • Das Kind entscheidet selbst darüber, was, wie viel und wie lange es essen möchte

  • Das Kind isst seinem Entwicklungsstand entsprechend (mit Besteck, mit der Hand) selbständig. Die Mitarbeiter:in bietet Hilfe an, wenn nötig und unterstützt das Kind während des Essens.

  • Das Kind darf zu jederzeit seinen Schnuller oder sein Kuscheltier nehmen, diese befinden sich in Reichweite des Kindes.

  • Das Kind hat ein Recht darauf selbst zu entscheiden, mit was und wie lange es spielen möchte. Die MitarbeiterIn bietet den Kindern Spiele, Puzzle und Bücher dem Entwicklungsstand entsprechend an und begleitet das Kind in ihrem Spiel.

4.3.2  Partizipation Eltern

  • Die Eltern bestimmen über den zeitlichen Aufenthalt ihres Kindes in der Einrichtung und können ihre Buchungszeiten alle zwei Monate flexibel ändern (ein schriftlicher Antrag muss hierzu bei der Einrichtungsleitung gestellt werden)

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  • Sie entscheiden über die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Einrichtung und der gemeinsamen Nachmittagsbrotzeit, sowie über die mitgegebenen Vormittagsbrotzeit

  • Sie entscheiden über verschiedene Fördermöglichkeiten und Fördermaßnahmen außerhalb der Einrichtung (z.B. Logopädie/Ergotherapie)

  • Sie entscheiden über die Weitergabe von Informationen ihres Kindes an externe Fachdienste oder Schulen und die Veröffentlichung von Fotos ihres Kindes

  • Sie entscheiden über die Teilnahme und Unterstützung bei Festen und Feiern, sowie an der Teilnahme / Mitwirkung im Elternbeirat

  • Sie werden beteiligt bei allen Angelegenheiten, welche ihr Kind betreffen

  • Sie werden informiert über die pädagogische Arbeit im Alltag, das Konzept der Einrichtung, den Entwicklungsstand ihres Kindes, sowie allen organisatorischen Dingen, wie z.B. Termine für Feste und Feiern, Schließzeitenplan, Tagesablauf, Ausflüge, besondere Veranstaltungen, Angebote in der Einrichtung (Musikschule, Vorschule, Vorkurs)

4.4  Beschwerdemanagement

In unserer Einrichtung verstehen wir jegliches Feedback von Kindern, Eltern, Mitarbeiter:innen oder außenstehenden Personen als Gelegenheit, unsere pädagogische Arbeit zu reflektieren, sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung unserer täglichen Arbeit zu nutzen.

Formen von Beschwerden können beispielsweise kritische Äußerungen in verbaler und/oder schriftlicher Form sein, welche

  • das Verhalten der Fachkräfte oder der Kinder betreffen

  • den Ablauf des pädagogischen Alltags oder die Umsetzung der Konzeption in der Einrichtung betreffen oder

  • Entscheidungen auf Leitungs- und Trägerebene betreffen.

 

Oberstes Ziel ist es, mit einer Beschwerde professionell umzugehen. Das bedeutet, das Anliegen ernst zu nehmen und dem „Problem“ nachzugehen, um schnellst möglichst für alle Beteiligten eine Lösung finden zu können. Diese muss für alle Parteien vertretbar und zufriedenstellend sein.

Das Beschwerdemanagement in unserer Einrichtung stellt ein wichtiges Mittel zur Reflexion unserer eigenen Arbeit dar, dient sowohl als Qualitätssicherung als auch zur Schutzprävention der uns anvertrauten Kinder.

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4.4.1  Möglichkeiten für die Kinder

Um den Kindern in der Krippe / Kindergarten die Möglichkeit zur Beschwerde geben zu können, ist eine vertrauensvolle Beziehung die oberste Grundlage in der Arbeit mit den Kindern. Denn nur wenn sich das Kind verstanden und respektiert fühlt und somit Vertrauen aufgebaut hat, wird es den Mut aufbringen, sich zu beschweren oder Dinge zu kritisieren/ansprechen bzw. durch sein Verhalten darauf aufmerksam machen.

Kinder äußern ihre Beschwerden in verschiedensten Formen, welche abhängig vom Alter, dem Entwicklungsstand und der eigenen Persönlichkeit sind. Während sich die älteren Kinder in der Kindergartengruppe, bzw. die Vorschulkinder bereits sehr gut verbal äußern können, zeigen die jüngeren Kinder im Kindergarten oder der Krippe ihren Unmut häufig in Form von Aggressionen, Wut, Traurigkeit oder Introvertiertheit.

Hierbei muss der/die pädagogischer Mitarbeitende sehr sensibel und individuell auf jedes einzelne Kind eingehen und die Beschwerde aus dem Verhalten heraus klären.

 

Möglichkeiten hierzu sind:

  • der täglich wiederkehrende Morgenkreis mit verschiedensten Gesprächsthemen

  • Gesprächsmöglichkeiten während der gleitenden Brotzeit

  • der Gruppenalltag, insbesondere während der Freispielzeit

  • die Arbeit in den Kleingruppen (Vorkurs, Vorschule, MSH)

 

Wichtig ist in jedem Falle, dass sich das Kind, egal mit welchem Anliegen es zu einer ihm vertrauten Person herantritt, zu jederzeit ernst genommen fühlt und gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird.

4.4.2  Möglichkeiten für die Eltern

Wir nehmen in unserer Einrichtung die Anregungen, Wünsche, Sorgen, Ängste und kritischen Hinterfragungen zum pädagogischen Alltag sehr ernst und bieten den Eltern folgende Möglichkeiten an:

 

  • Tür- und Angelgespräche während der Bring- und Abholzeit

  • Telefonischer Kontakt während der Freispielzeit, bei gezielten Fragen oder Anliegen

  • Entwicklungsgespräche (1x jährlich pro Kind)

  • Elterngespräche auf Nachfrage

  • Nachrichten per E-Mail an die zuständige Bereichsleitung oder Gruppenleitung

  • Nachrichten über die sog. Elternnachricht (online)

  • Schriftliche Beschwerden in Briefform können im Eingangsbereich des Haupthauses in einen Briefkasten geworfen werden

  • Jährliche Elternbefragung im Kindergarten und der Kinderkrippe

  • Kontakt zum Elternbeirat (Überblick der Mitglieder und Ansprechpartner hängt im Eingangsbereich des Kindergartens und der Kinderkrippe aus)

  • Grundsätzlich werden keine Beschwerdegespräche vor den Kindern geführt. In schwerwiegenderen Fällen wird ein Gespräch mit der zuständigen Bereichsleitung, Hausleitung und ggf. der Trägerleitung vereinbart.

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4.4.3  Möglichkeiten für die Mitarbeitenden

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist enorm wichtig, um eine vertrauensvolle und von Wertschätzung geprägte Arbeit mit den Kindern gewährleisten zu können. Auch die Zusammenarbeit im Team und das Verständnis für das Handeln jeden einzelnen sind dabei von großer Bedeutung. Natürlich kommt es in einer Einrichtung immer wieder zu Auseinandersetzungen, kritischen Hinterfragungen des Handelns von Kollegen oder der Leitung, bzw. dem Träger. Um diese Anliegen zufriedenstellend klären zu können, stehen den Mitarbeitenden folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Klärendes Gespräch mit der zuständigen Gruppenleitung / Bereichsleitung /dem Träger / der Trägervertretung

  • Mitarbeitergespräch (1x jährlich)

  • Teamsitzungen (1x wöchentlich gruppenintern; 1x im Monat Bereichsintern)

  • Supervision (wenn nötig)

  • Gruppenleitersitzungen

5  Intervention – Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen

5.1  Interne Gefährdungen

   5.1.1   Gewalt durch Mitarbeitende

       1.  Wahrnehmung des beobachtenden Mitarbeiters: Wer? Was? Wann? Wo?

         2.  Information an Kita-Leitung.

         3. Gespräch und Abklärung des Vorfalls mit dem Beobachter und der Leitung:

               a) Klärendes Gespräch mit verdächtigtem Teammitglied

               b) ggf. Gespräch mit Zeugen und Beobachtern

         4.  Vorfall bewiesen?

               a) Nein: Aufarbeitung des Vorfalls

               b) Ja: Weitere Schritte:

         5.  Sofortige Schutzmaßnahmen durch Träger wie:

​               Kontakt unterbinden, organisatorische Maßnahmen und Information an die betroffenen Eltern

         6.   Mitteilung an das Team durch Kita-Leitung.

         7.  Aufarbeitung des Vorfalls mit den Mitarbeitern, Leitung mit externer Unterstützung.

         8.  Ob das Hinzuziehen der Polizei nötig ist, entscheiden die Leitung, der Träger und das Jugendamt.

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 5.1.2  Gewalt unter Kindern

 Gefährdet ein Kind ein anderes durch problematisches Verhalten, gehen wir wie folgt vor:

  1.  Das Verhalten wird zeitnah dokumentiert àThematisierung innerhalb           des Kleinteams

  2. Meldung des Vorfalls an die Kitaleitung àbei Bedarf Fallbesprechung im Gruppenleiterteam oder Großteam

  3. Information der Eltern der betroffenen Familien durch Einladung zum      Elterngespräch (alle Familien unabhängig voneinander)

  4. Bei Bedarf Hinzuziehen einer Fachkraft vom Jugendamt (insoweit erfahrene Fachkraft) à falls erforderlich Einbezug von weiteren Fachdiensten, wie zum Beispiel Erziehungsberatung

5.2 Externe Gefährdungen

Externe Gefährdungen – Gefährdungen im sozialen Umfeld der Kinder (§ 8a SGB VIII)

Das familiäre Umfeld eines Kindes sollte einen Ort der Sicherheit und Geborgenheit darstellen, in dem sich das Kind frei entfalten und entwickeln kann. Dennoch kann es aufgrund bestimmter externer Rahmenbedingungen zu erkennbaren Anzeichen von Kindeswohlgefährdung kommen.

Folgende Risikobereiche sind dabei auszumachen:

  1. Mängel in der Gesundheitsfürsorge: Körperhygiene im Intimbereich/ allgemeine Körperpflege, Müdigkeits- und Erschöpfungszeichen, mangelnde medizinische Versorgung, mangelnde Aufsicht bzgl. körperlicher Unversehrtheit

  2. Ernährung: Mangel- bzw. Fehlernährung

  3. Kleidung: sehr ungepflegt/verwahrlost, nicht der Witterung angepasst

  4. Auffälligkeiten körperlicher Gewalteinwirkung: äußerlich wahrnehmbare Symptome an untypischen Stellen

  5. Motorische und sprachliche Auffälligkeiten: Bewegungsunsicherheiten, keine altersgerechte Fortbewegung, kein Sprechen, undeutliche, verwaschene Sprache, stressbedingtes Stottern

  6. Verhaltensauffälligkeiten: regelhaft zu beobachtendes auffälliges Sozialverhalten gegenüber Kindern und Erwachsenen wie z.B. stark mangelnde Impulskontrolle, Unfähigkeit zur Kontaktgestaltung mit anderen Kindern, körperliche Gewalt gegenüber Kindern und Erzieherinnen, extreme Rastlosigkeit , aber auch starkes Angstverhalten, Rückzug, extreme Anspannung, emotionale Deprivation, Hospitalismus, selbstverletzendes Verhalten

  7. Auffälligkeiten auf Seiten der Eltern: Unangemessener Konsum von Drogen, Alkohol, Medikamenten, relevante psychische Auffälligkeiten, körperliche Gewalt zwischen Familienmitgliedern des Kindes

  8. Auffälligkeiten in der Beziehung Eltern – Kind: unangemessene Grenzsetzungen, körperliche Übergriffe, wenig bis kein Erfüllen emotionaler Grundbedürfnisse des Kindes, Desinteresse am Kind

  9. Verhalten bei Ansprache auf Auffälligkeiten/Missstände: Ablehnung von Gesprächsangeboten, mehrmaliges Fernbleiben zu vereinbarten Terminen, keine Zugänglichkeit im Elterngespräch, unglaubwürdiges und schuldabweisendes Verhalten, widersprüchliche Erklärungen,, Problembagatellisierung, Unvermögen, mangelnde Einsicht

  10. Keine soziale Einbettung im Umfeld

  11. Schwächendes soziales Milieu und Umfeld

  12. Familiäre Ressourcen eingeschränkt bis gar nicht vorhanden

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Maßnahmen bei Verdacht auf externe Gefährdung

  1. Die Fachkraft nimmt gewichtige Anhaltspunkte wahr, Dokumentation der Beobachtungen anhand von Beobachtungsbögen/ Checklisten

  2. Die Fachkraft teilt die gewichtigen Anhaltspunkte der Leitung der Einrichtung mit. Es findet eine gemeinsame Einschätzung des Gefährdungsrisikos statt. Bei akutem Gefährdungsrisiko treten weitere Maßnahmen in  Kraft.

  3. Es besteht ein Gefährdungsrisiko, die Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist erforderlich. Gemeinsam erfolgt eine Abschätzung des Gefahrenrisikos. Besteht kein akutes Gefahrenrisiko, erfolgt eine nächste Risikoeinschätzung zum vereinbarten Zeitpunkt.

  4. Besteht akutes Gefährdungsrisiko, werden die Personensorgeberechtigten informiert und beraten und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt.

  5. Sind die Personensorgeberechtigten nicht in der Lage und/oder bereit, die Hilfen in  Anspruch zu nehmen, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.

  6. Mit den Personensorgeberechtigten wird die Umsetzung der Hilfen vereinbart. Abklärung, ob die Einrichtung die geforderten Hilfen erbringen kann.

  7. Kann die Hilfe nicht in der Einrichtung erbracht werden, wird mit den Personensorgeberechtigten vereinbart, mit dem entsprechenden Dienst/ Einrichtung Kontakt aufzunehmen. Einforderung einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung.

  8. Bei Fallübergabe gemeinsames Gespräch mit  den Personensorgeberechtigten.

  9. Je nach rechtlicher Lage Mitteilung an das Jugendamt, ggf. auch ohne Einwilligung der Personensorgeberechtigten.

6    Anlaufstellen und Ansprechpartner/Innen

Im Folgenden werden Anlaufstellen und Ansprechpartner/innen für die Eltern, sowie für die Einrichtung aufgeführt, welche bei Notwendigkeit kontaktiert werden können.

  • Einrichtungsleitung und Trägerleitung

      Mütterzentrum Traunstein e.V.

      Vonfichtstraße 11, 83278 Traunstein

 

  • Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Traunstein e.V.

      Höllgasse 10, 83278 Traunstein

 

  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Traunstein

      Herzog-Wilhelm-Straße 20, 83278 Traunstein

 

  • Familienstützpunkt im Landkreis Traunstein

      Maximilianstraße 14, 83278 Traunstein

 

  • Jugendamt/Landratsamt für Kinder, Jugend und Familie

      Rosenheimer Straße 9, 83278 Traunstein

 

  • Diakonisches Werk Traunstein

      Rosenheimer Str. 9, 83278 Traunstein

 

  • Weißer Ring Traunstein

      0151/55164727

      traunstein@mail.weisser-ring.de

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7  Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

Das vorliegende Schutzkonzept wird in regelmäßigen Abständen überprüft und weiterentwickelt

Stand: Februar 2023

8   Materialien und Vorlagen

Verhaltenskodex zur Prävention von Gewalt

 

In der Sozialen Arbeit übernehmen alle Mitarbeitenden in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen.

Weil uns ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander wichtig ist, verpflichten wir uns in unserem Handeln zu folgenden Grundsätzen:

  1. Respekt und Wertschätzung spiegelt sich in unserem Handeln und in unseren Worten wieder. Wo Unterstützung gebraucht wird, bieten wir diese an und nehmen selbst auch Unterstützung dankend an.

  2. Ein diskriminierendes, sexualisiertes, abwertendes, erniedrigendes, gewalttätigendes oder bloßstellendes Verhalten (verbal und nonverbal) wird von uns nicht toleriert! Sollte es zu einer solchen Situation kommen, wird diese umgehend thematisiert!

  3. Beschwerden sind Chancen zur Weiterentwicklung! Wir nehmen Beschwerden als Chance an und geben Rückmeldung zum Umgang mit diesen.

  4. Fehler und Fehlverhalten bieten Chancen zur persönlichen Weiterentwicklung. Wir reflektieren und sprechen diese an – nur so kann eine Veränderung möglich sein.

  5. Wir erkennen bei Kindern entwicklungs- und altersgemäße Formen des Beschwerdeausdrucks (z.B. Wegdrehen des Kopfes, Schreien, blasse Haut, Weinen, …), nehmen diesen wahr und reagieren darauf. Denn sich beschweren können und dürfen schützt unsere Kinder!

  6. Hilfsangebote anzunehmen und Grenzen zu wahren, zeichnet professionelles Handeln aus!

  7. Der Träger kommt seiner Fürsorgepflicht nach. Bei sich abzeichnender Überforderung, Fehlverhalten oder Grenzverletzung ist der Träger umgehend zu informieren.

  8. Wir sind uns bewusst, dass Gewaltanwendung, Körperverletzung und fahrlässig unterlassene Hilfeleistung gegenüber den uns anvertrauten Kindern arbeitsrechtliche, disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen mit sich zieht!

 

  

Traunstein, den  ______________                                        _____________________________________

                                                                                                                                                           Unterschrift

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Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende und ehrenamtlich

Tätige in der Kita Himmelszelt

(liegt in der Personalakte)

Wir wollen durch die Arbeit in unserer Kita einen Ort des Vertrauens und der freien Entfaltung bieten.
Damit die Kinder in unserer Kita sicher und geschützt spielen, lernen und lachen können, definieren

wir konkrete Verhaltensregeln für die Mitarbeiter, die Kinder, sowie Eltern und Dritte.

Wir wollen unserem Kinderschutzauftrag nach §8a SGB gerecht werden und als professionelle Fachkräfte diesen für unsere Kinder gewährleisten. Als Bildungs- und Entwicklungsort wollen wir Sicherheit und Geborgenheit für die Kinder ermöglichen, sowie einen geschützten und unterstützenden Rahmen schaffen. Dazu führen wir genaue Beobachtungen und Dokumentationen des pädagogischen Alltags durch, reflektieren Strukturen, Abläufe und Situationen im täglichen Geschehen und führen kollegiale Beratungen. Auch durch externe Beratungsstellen werden professionelle Beratungen für das Personal durchgeführt, ebenso arbeiten wir eng mit Eltern durch „Tür-und-Angel- oder Entwicklungsgespräche zusammen.

Für jeden Mitarbeitenden stehen die positive Entwicklung und der Schutz der Kinder im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.

                                                                  Nähe und Distanz

Im Hinblick auf Nähe und Distanz ist es wichtig bestimmte Grenzen festzusetzen um eine professionelle und am Wohl des Kindes orientierte Arbeit leisten zu können. Das pädagogische Team der Kita Himmelszelt hat auf verschiedenen Ebenen konkrete Umgangsregeln diskutiert und festgelegt. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema sensibilisiert das Bewusstsein und dient dem Schutz der Kinder.

                                Regeln zwischen Personal und Kinder in Gefahrensituationen

                                                       Pflege, Wickeln und Toilettensituation                                                            

Um die Kinder zu schützen, gelten folgende Regeln:

  • Das Kind entscheidet von wem es gewickelt werden möchte

  • Wir schauen nicht über die Trennwände

  • Wir geben Hilfestellung beim Abputzen, An- oder Ausziehen nur aufgrund deutlicher Signale oder auf Nachfrage des Kindes

  • Wir nehmen uns Zeit zum Wickeln und begleiten den Wickelvorgang mit unserer Sprache, um dem Kind Sicherheit in unserem Tun zu geben

  • Wir achten darauf, dass die Badezimmer geschlossen ist

 

                                                                   Schlafen und Ruhen                                                                           

  • Kinder werden nicht zum Schlafen oder Ruhen gezwungen

  • Über die Dauer entscheidet das Kind selbst

  • Das Kind entscheidet selbst über den Ort des Ruhens, ob Kinderwagen oder Bett

  • Wir berühren die Kinder nur zum Einschlafen, wenn sie das wollen und ziehen uns schnellstmöglich zurück

  • Die Schlafwache sitzt auf einer eigenen Sitzgelegenheit

 

                                                                      Essenssituation                                                                               

Wir achten auf abwechslungsreiche und gesunde Ernährung bei uns in der Kita. Das Essen soll den Kindern Freude und nicht Frust bereiten.

  • Wir regen zum Probieren an, aber kein Kind muss probieren

  • Wir nutzen Essen nicht als Strafe oder Belohnung

  • Jedes Kind erhält eine Nachspeise, auch wenn es die Hauptspeise nicht gegessen hat

  • Niemand muss aufessen

                                                                      Körperkontakt                                                                                  

Körperkontakt hat altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Körperkontakt setzt die Zustimmung des Kindes voraus.

  • Körperkontakt wird nicht als Belohnung oder Strafe genutzt.

  • Körperkontakt ist sensibel und nur zum Zweck der Versorgung, wie zum Beispiel Trost, Erste Hilfe, Pflege erlaubt.

 

                                                                 Sprache und Wortwahl                                                                         

Wir achten auf wertschätzende und kindgerechte Kommunikation.

  • Wir sprechen die Kinder mit Vornamen und nicht mit Kosenamen an.

  • Es wird in keiner Form der Kommunikation sexualisierte Sprache verwendet

  • Es werden abfällige und bloßstellende Bemerkungen nicht geduldet

  • Konflikte unter Kindern werden in der Einrichtung geklärt

 

 Regeln zwischen Erwachsenen

  • Wir achten darauf, dass die Einrichtung handyfreie Zone ist

  • Wir fragen bei jedem Klingeln über die Gegensprechanlage, wer ins Haus möchte

  • Wir wahren den Datenschutz und geben bei Übergriffen unter Kindern nicht den Namen der beteiligen Kinder an die Eltern weiter

  • Wir pflegen keine privaten Kontakte mit Eltern oder Familien der Kita (Ausnahme: der Kontakt hat schon bestanden)

  • Wir achten auf angemessene Arbeitskleidung und ein passendes Erscheinungsbild

  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und achten auf einen angemessenen Umgang und Körperkontakt untereinander

  • Wir kündigen den Teammitgliedern an, wenn wir mit einem Kid wickeln gehen oder es auf die Toilette begleiten

  • Wir lassen neue Teammitglieder und Praktikant:innen nicht wickeln, Toilettensituationen begleiten oder Kinder umziehen

  • Wir wenden uns bei unschlüssigen Beobachtungen oder einem „unguten Gefühl“ an die nächste Instanz

      Datum und Unterschrift

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